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   FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03   

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FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03 (https://dejure.org/2005,13336)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.2005 - 6 K 123/03 (https://dejure.org/2005,13336)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 6 K 123/03 (https://dejure.org/2005,13336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abspaltung des anteiligen Buchwerts vom Pauschalwert des Grund und Bodens eines Rübenanbaubetriebes; Zuckerrübenlieferrechte der Landwirtschaft und Forstwirtschaft als selbstständige immaterielle Wirtschaftsgüter; Merkmale eines selbstständigen Wirtschaftsguts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1990) § 55 Abs. 1; EWGV 1009/67
    Veräußerung von an Aktienbesitz gebundenen Zuckerrübenlieferrechten; Keine Aufspaltung des Buchwerts des Grund und Bodens in entsprechender Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur Milchreferenzmenge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerung von an Aktienbesitz gebundenen Zuckerrübenlieferrechten - Keine Aufspaltung des Buchwerts des Grund und Bodens in entsprechender Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur Milchreferenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 198
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 33/98

    Zuckerrübenlieferrecht bei Bodengewinnbesteuerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Im zweiten Rechtsgang ändert der Kläger seine Klagebegründung und trägt unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 24. Juni 1999 IV R 33/98, Bundessteuerblatt.

    1) Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 24. Juni 1999 IV R 33/98, BStBl II 2003, 58 entschieden, dass bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs einschließlich eines Zuckerrübenlieferrechts von dem auf das Zuckerrübenlieferrecht entfallenden Kaufpreisanteil ein anteiliger Buchwert abzusetzen sein kann.

    a) Wie die an den Grund und Boden gebundenen Zuckerrübenlieferrechte (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1393 und BStBl II 2003, 58) stellen auch die an Aktienanteile gebundenen Lieferrechte immaterielle Wirtschaftsgüter dar.

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02

    Zuckerrübenlieferungsrecht - immaterielles WG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Das habe das FG durch Einholung eines Sachverständigengutachtens festzustellen (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393; vom 11. September 2003 IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258; vom 11. September 2003 IV R 25/02, BFH/NV 2004, 617).

    a) Wie die an den Grund und Boden gebundenen Zuckerrübenlieferrechte (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1393 und BStBl II 2003, 58) stellen auch die an Aktienanteile gebundenen Lieferrechte immaterielle Wirtschaftsgüter dar.

  • BFH, 11.09.2003 - IV R 25/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles WG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Das habe das FG durch Einholung eines Sachverständigengutachtens festzustellen (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393; vom 11. September 2003 IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258; vom 11. September 2003 IV R 25/02, BFH/NV 2004, 617).

    Im Urteil in BFH/NV 2004, 617 (unter 2. der Gründe) merkte der BFH zu an Aktien gebundenen Zuckerrübenlieferrechten an, dass in Norddeutschland solche Lieferrechte vielfach seit dem 19. Jahrhundert bestanden hätten.

  • BFH, 30.12.2002 - IV B 167/01

    NZB: rechtliches Gehör; Buchwert eines Zuckerrübenlieferrechtes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Aufgrund der hiergegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde hob der Bundesfinanzhof -BFH- mit Beschluss vom 30. Dezember 2002 IV B 167/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 751 das Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht -FG- zurück.

    Im Beschluss des BFH im ersten Rechtsgang (BFH/NV 2003, 751) hielt es der BFH lediglich für denkbar, dass ein Buchwert vom Pauschalwert des Grund und Bodens auch bei derartigen Lieferrechten abzuspalten sei.

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Zu den Wesensmerkmalen eines Wirtschaftsguts gehört weiterhin dessen Übertragbarkeit, wobei allerdings ausreicht, dass es zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern übertragen werden kann; eine Einzelveräußerbarkeit ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995).
  • BFH, 11.09.2003 - IV R 53/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Das habe das FG durch Einholung eines Sachverständigengutachtens festzustellen (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393; vom 11. September 2003 IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258; vom 11. September 2003 IV R 25/02, BFH/NV 2004, 617).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    So habe der BFH als Zeitpunkt für das Entstehen der Milchquoten ebenso den Tag des In-Kraft-Tretens der Milch-Garantiemengen-Verordnung angesehen (BFH-Urteil vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFH/NV 2000, 1999).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/96

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 5. März 1998 IV R 23/96, BStBl II 2003, 56 und IV R 8/95, BStBl II 2003, 54 zum Einfluss der - erst im Jahr 1984 geschaffenen - Milchreferenzmenge auf den Wert des Grund und Bodens führte er u. a. aus, hinsichtlich des Rübenlieferrechts könne eine verdeckte Regelungslücke nur bejaht werden, wenn sich der Wert der Anbauflächen für Zuckerrüben nach Einführung der Pauschalwerte für den Grund und Boden (nach § 55 Abs. 1 EStG) infolge der Quotenregelung nachhaltig vermindert habe.
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 8/95

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 5. März 1998 IV R 23/96, BStBl II 2003, 56 und IV R 8/95, BStBl II 2003, 54 zum Einfluss der - erst im Jahr 1984 geschaffenen - Milchreferenzmenge auf den Wert des Grund und Bodens führte er u. a. aus, hinsichtlich des Rübenlieferrechts könne eine verdeckte Regelungslücke nur bejaht werden, wenn sich der Wert der Anbauflächen für Zuckerrüben nach Einführung der Pauschalwerte für den Grund und Boden (nach § 55 Abs. 1 EStG) infolge der Quotenregelung nachhaltig vermindert habe.
  • BFH, 13.05.1987 - I B 179/86

    Immaterielles Wirtschaftsgut - Entgeltlicher Erwerb - Ernstliche Zweifel -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 6 K 123/03
    Von einem selbständigen Wirtschaftsgut ist auszugehen, wenn ein vermögenswerter Vorteil vorliegt, der einen wesentlichen und über die Dauer des einzelnen Steuerabschnitts hinausreichenden Wert für das Unternehmen hat, gesondert bewertbar ist und dessen Erlangung der Steuerpflichtige sich etwas kosten lässt (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 13. Mai 1987 I B 179/86, BStBl II 1987, 777; zu den einzelnen Voraussetzungen vgl. auch Kirchhof/Crezelius, EStG, Kompaktkommentar, 5. Auflage, 2005, § 5 Rn. 63, 69).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2005  6 K 123/03 (EFG 2006, 198; bestätigt durch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105) erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn zum einen betrifft es an Aktien gebundene Lieferrechte, die insofern nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 198, unter 3. der Gründe; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 617, unter 2. der Gründe; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 43/08

    Buchwertabspaltung bei Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten - Keine AfA bei

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2005 6 K 123/03 (EFG 2006, 198; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 IV B 140/05, BFH/NV 2007, 1105) erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn zum einen betrifft es an Aktien gebundene Lieferrechte, die insofern nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 198, unter 3. der Gründe; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 617, unter 2. der Gründe; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 14/08

    Buchwertabspaltung bei der Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2005  6 K 123/03 (EFG 2006, 198; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 IV B 140/05, BFH/NV 2007, 1105) erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn zum einen betrifft es an Aktien gebundene Lieferrechte, die insofern nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 198, unter 3. der Gründe; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 617, unter 2. der Gründe; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105, unter 3. der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 15.06.2007 - 15 K 377/04

    Zuckerrübenlieferungsrechte als selbstständige Wirtschaftsgüter

    Entsprechend habe das Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 13. Oktober 2005, EFG 2006, 198 ) entschieden, dass Zuckerrübenlieferungsrechte sich bereits seit 1956 zu immateriellen Wirtschaftsgütern verfestigt hätten.
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